Planen Sie im Jahr 2015 den Kauf einer Immobilie im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen, müssen Sie Ihr kalkuliertes Budget um 1,5 Prozent aufstocken. Denn in diesen beiden Bundesländern klettert die Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufe auf 6,5 Prozent. Wer noch 2014 einen Notarvertrag abschließt, kann sparen.
Die Anhebung der Grunderwerbsteuer im Saarland und in Nordrhein-Westfalen von 5 Prozent auf 6,5 Prozent soll für Immobilienkäufe ab dem 1. Januar 2015 gelten.
Alten Grunderwerbsteuersatz retten
Wer im Jahr 2015 einen konkreten Immobilienkauf in einem dieser beiden Bundesländer plant, sollte noch 2014 aktiv werden und einen Notartermin absolvieren. Denn selbst wenn Übergang von Nutzen und Lasten an der Immobilie im Jahr 2015 übergehen, zählt für die Höhe der Grunderwerbteuer nur das Datum des Notarvertrags. Und lautet dieses auf das Jahr 2014, werden nur 5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig.
Tipp: Die Grunderwerbsteuer mit dem Spitzensatz von 6,5 Prozent gibt es bislang nur in Schleswig-Holstein. In Bayern und Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer seit Jahren unverändert nur 3,5 Prozent.